Nachweise für KfW und EnEV

Es gibt eine Unzahl von Fördermöglichkeiten. Die interessantesten sind die von der KfW (Kreditbank für Wiederaufbau). Sie können wählen zwischen Barzuschuss und zinsverbilligtem Darlehen (in der Regel die günstigere Variante, zum Teil für nur 0,75% Zins mit zusätzlichen Tilgungszuschüssen!). Der Antrag muss über Ihrer Hausbank gestellt werden, bevor Sie den Auftrag für die Sanierungen erteilen (Kostenvoran-schläge dürfen Sie schon vorher einholen). Sowohl Ihr Energieberater als auch der Handwerksbetrieb, der die Maßnahmen durchführt, müssen nachweisen, dass alle Bedingungen korrekt eingehalten wurden.

 

Wenn die Sanierung abgeschlossen ist, brauchen Sie noch eine Bestätigung für das Baurechtsamt, dass die Vorgaben der EnEV (Energie-Einspar-Verordnung) erfüllt sind. Beide Nachweise stelle ich Ihnen gerne aus, entweder im Zusammenhang mit einer Energieberatung nach BAFA (zu einem geringen Aufpreis) oder auch einzeln (nach Aufwand berechnet). Klicken Sie einfach auf Kontakt.